AGB

Allgemeine
Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines:
1.1
Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Verträge über Design-, Gestaltungs- und Programmierdienstleistungen zwischen der Agentur buero zwo sieben GmbH und dem Auftraggeber ausschließlich. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der Auftraggeber Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) verwendet und diese entgegenstehende oder von den hier aufgeführten Bedingungen abweichende Bedingungen enthalten.

2. Urheberrecht und Nutzungsrechte
2.1
Jeder der buero zwo sieben GmbH erteilte Auftrag über Design- oder Gestaltungsdienstleistungen ist ein Urheberwerksvertrag, der grundsätzlich auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist.
2.2
Alle Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz im Sinne des Gesetzes.
2.3
Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung der buero zwo sieben GmbH weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt die buero zwo sieben GmbH eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten üblichen Vergütung für entsprechende oder vergleichbare Leistungen nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD (neueste Fassung) zu verlangen.
2.4
Die buero zwo sieben GmbH überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur ein einfaches Nutzungsrecht übertragen. Eine Übertragung der Nutzungsrechte durch den Auftraggeber an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und der buero zwo sieben GmbH.
2.5
Die jeweils vertraglich vereinbarten Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung der Vergütung durch den Auftraggeber auf diesen über.
2.6
Die buero zwo sieben GmbH und der Urheber (Grafiker) haben das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken und in Veröffentlichungen über das Produkt als kreative Schöpfungsquelle genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt die buero zwo sieben GmbH zum Schadensersatz.
2.7
Eingebrachte Vorschläge und / oder Weisungen des Auftraggebers oder seiner Mitarbeiter und Beauftragten haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen auch kein Miturheberrecht.

3. Angebot und Vergütung
3.1
Alle unsere Angebote sind freibleibend.
3.2
Die Vergütung für die Entwürfe, Reinzeichnungen und die Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt auf der Grundlage unserer freien Kalkulation. Wird nichts anderes vereinbart, gilt der Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD (neueste Fassung). Bereits die Anfertigung von Entwürfen ist kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind.
3.3
Alle Rechnungen der buero zwo sieben GmbH sind sofort ohne Abzug zahlbar. Von dieser Regelung abweichende Zahlungstermine sind im Einzelfalle gesondert auf den Rechnungen der buero zwo sieben GmbH ausgewiesen. Maßgebend ist das Datum des Zahlungseingangs. Im Verzugsfall ist die buero zwo sieben GmbH berechtigt, weitere Lieferungen und Leistungen zurückzuhalten.
3.4
Werden die Entwürfe in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, ist die buero zwo sieben GmbH berechtigt, nachträglich die Differenz zwischen der tatsächlichen Nutzung und der ursprünglich erhaltenen Vergütung zu verlangen.
3.5
Soweit die buero zwo sieben GmbH Dienste und Leistungen unentgeltlich oder vorläufig unentgeltlich erbringt, ist sie berechtigt, diese Dienste und Leistungen jederzeit ohne vorherige Ankündigung einzustellen, ohne dass Ansprüche des Auftraggebers hieraus erwachsen können.

4. Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten
4.1
Sonderleistungen wie beispielsweise die Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen, das Manuskriptstudium, die Drucküberwachung etc. werden gesondert nach Zeitaufwand berechnet, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden.
4.2
Die buero zwo sieben GmbH ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers zu bestellen.
4.3
Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für Materialkosten der Werbetechnik, spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck etc. sind vom Auftraggeber zu erstatten.
4.4
Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.

5. Fertigstellung und Abnahme, Fälligkeit der Vergütung
5.1
Die seitens der buero zwo sieben GmbH genannten Fertigstellungstermine sind unverbindlich, soweit nicht ausdrücklich eine entsprechende Terminvereinbarung schriftlich erfolgt. Für den Fall, dass während der Auftragsbearbeitung seitens des Auftraggebers Änderungswünsche geäußert werden bzw. der buero zwo sieben GmbH Umstände bekannt werden, die bei Vertragsabschluß noch nicht absehbar waren, so verlängert sich ein verbindlich vereinbarter Fertigstellungstermin angemessen.

5.2
Die Abnahme hat innerhalb von 5 Werktagen nach Fertigstellung und Präsentation des Werkes zu erfolgen und darf nicht aus gestalterisch–künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrages besteht Gestaltungs- freiheit. Ein Werk gilt als abgenommen, wenn der Zeitraum von 5 Werktagen ohne Einwand durch den Auftraggeber verstrichen ist.
5.3
Soweit vertraglich nichts anderes vereinbart wurde, ist die Vergütung grundsätzlich 10 Tage nach Bereitstellung, bzw. spätestens 5 Tage nach Ablauf der Abnahmefrist fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar.
5.4
Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er von der buero zwo sieben GmbH hohe finanzielle oder zeitliche Vorleistungen, sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten. In der Regel gelten folgende Zahlungsmodalitäten: 50% der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung und 50% nach Ablieferung / Abnahme. Darüber hinaus behält sich die buero zwo sieben GmbH vor, jederzeit Zwischenabrechnungen zu erstellen. Sonstige oder anders lautende Zahlungsvereinbarungen sind schriftlich im Angebot oder in der Auftragsbestätigung zu regeln.
5.5
Bei Zahlungsverzug kann die buero zwo sieben GmbH Verzugszinsen in Höhe von 6% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a. verlangen.

6. Eigentumsvorbehalt und Sperrung von digitalen Inhalten (Webseiten) bei Zahlungsverzug
6.1
An allen Entwürfen und Reinzeichnungen werden gemäß den Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes nur Nutzungs- rechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.
6.2
Die Versendung der Arbeiten und Vorlagen sowie Datenübertragungen erfolgen auf Gefahr und auf Rechnung des Auftraggebers.
6.3
Leistungen aus Warenlieferungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der buero zwo sieben GmbH
6.4
Gerät ein Kunde im Bereich der digitalen Medien – z.B. mit der Bezahlung eines Internetauftrags – in Zahlungsverzug, kann die buero zwo sieben GmbH die betroffenen Zugänge zu diesen digitalen Diensten und Medien sperren und/oder ist darüber hinaus berechtigt, bereits zur Verfügung gestellte und nicht vergütete digitale Daten zu löschen.

7. Digitale Daten
7.1
Die buero zwo sieben GmbH ist nicht verpflichtet, Erstellungsdateien – sog. „offene Dateien“ – oder Layouts, die im Computer erstellt wurden, auf Verlangen an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausga- be solcher Computerdaten, ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.
7.2
Hat die buero zwo sieben GmbH dem Auftraggeber Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vor- heriger Zustimmung der buero zwo sieben GmbH geändert und/oder weiterverwertet werden.

8. Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster
8.1
Wird die buero zwo sieben GmbH mit der Vervielfältigung oder Produktion von Entwürfen beauftragt, so ist vom Auftraggeber die Freigabe auf einem Korrekturmuster zu erteilen. Digitale Medien werden ausschließlich nach Freigabe des Werkes durch den Auftraggeber weitergegeben oder online gestellt.
8.2
Die Produktionsüberwachung durch die buero zwo sieben GmbH erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung. Bei Übernahme der Produktionsüberwachung ist die buero zwo sieben GmbH berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben. Die buero zwo sieben GmbH haftet für Fehler nur bei eigenem Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
8.3
Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber der buero zwo sieben GmbH mindestens 10 einwandfreie, ungefaltete Belege unentgeltlich. Die buero zwo sieben GmbH ist berechtigt, diese Muster zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden. Digitale Medien dürfen vollständig oder in Teilen (auch modifiziert) als Referenz verwendet werden.

9. Gewährleistung
9.1
Die buero zwo sieben GmbH verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch der buero zwo sieben GmbH überlassene Vorlagen, Unterlagen, Muster etc. sorgfältig zu behandeln.
9.2
Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Kalendertagen nach Bereitstellung des Werks schriftlich bei der buero zwo sieben GmbH geltend zu machen. Nach dieser Frist gilt das Werk als endgültig mangelfrei angenommen.
9.3
Im Übrigen gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist, die mit dem Tag der Ablieferung bzw. der Annahme des Werks beginnt. Während der Gewährleistungspflicht auftretende Mängel hat der Auftraggeber der buero zwo sieben GmbH unverzüglich anzuzeigen.
9.4
Die Gewährleistung entfällt, soweit der Auftraggeber ohne Zustimmung der buero zwo sieben GmbH Elemente oder Zusatzeinrichtungen insbesondere Design, elektronische Daten und / oder Programmierung selbst ändert oder durch Dritte ändern lässt.

10. Haftung
10.1
Die buero zwo sieben GmbH haftet – sofern der Vertrag keine anders lautenden Regelungen trifft – gleich aus welchem Rechtsgrund nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen der buero zwo sieben GmbH Für leichte Fahrlässigkeit haftet die buero zwo sieben GmbH nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. In diesem Fall ist jedoch die Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn ausgeschlossen. Die Haftung für positive Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung ist außerdem auf den Ersatz des typischen, vorhersehbaren Schadens begrenzt.
10.2
Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers an Dritte erteilt werden, übernimmt die buero zwo sieben GmbH gegenüber dem Auftraggeber keinerlei Haftung oder Gewährleistung, soweit die buero zwo sieben GmbH kein Auswahlverschulden trifft. Die buero zwo sieben GmbH tritt in diesen Fällen lediglich als Vermittler auf.
10.3
Sofern die buero zwo sieben GmbH selbst Auftraggeber von Subunternehmern ist, tritt sie hiermit sämtliche ihr zustehenden Gewährleistungsansprüche, Schadensersatzansprüche und sonstige Ansprüche aus fehlerhafter, verspäteter oder Nichtlieferung an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber verpflichtet sich, vor einer Inanspruchnahme der buero zwo sieben GmbH zunächst zu versuchen, die abgetretenen Ansprüche durchzusetzen.
10.4
Der Auftraggeber stellt die buero zwo sieben GmbH von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen die buero zwo sieben GmbH stellen wegen eines Verhaltens, für das der Auftraggeber nach dem Vertrag die Verantwortung bzw. Haftung trägt. Er trägt die Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung.
10.5
Mit der Freigabe von Entwürfen und Reinausführungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die technische und funktionsgemäße Richtigkeit von Text, Bild und Gestaltung.
10.6
Die buero zwo sieben GmbH haftet nicht für die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit, Schutzwürdig- keit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten und Entwürfe. Die Prüfung etwaiger Zulässigkeit, Schutzwürdigkeit und Eintragungsfähigkeit obliegt alleine dem Auftraggeber.

11. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
11.1
Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamation hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, hat er die Mehrkosten zu tragen. Die buero zwo sieben GmbH behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
11.2
Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, kann die bilger-me- dia. eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann die buero zwo sieben GmbH Schadensersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.
11.3
Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller der buero zwo sieben GmbH übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber die buero zwo sieben GmbH von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

12. Geheimhaltung und Datenschutz
12.1
Alle der buero zwo sieben GmbH übergebenen Informationen gelten grundsätzlich als nicht vertraulich, falls dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.
12.2
Soweit sich die buero zwo sieben GmbH Dritter zur Erbringung der beauftragten Leistung bedient, ist die buero zwo sieben GmbH berechtigt, die erforderlichen Kundendaten dem Dritten offen zu legen. Die erforderlichen Zugriffsrechte für Datenübertragungen unterliegen jedoch der Geheimhaltung und werden von der buero zwo sieben GmbH lediglich zum Zwecke der Leistungserfüllung genutzt und vertraulich gespeichert.
12.3
Sollte der Auftraggeber wünschen, dass Zugriffsdaten bei der buero zwo sieben GmbH nicht gespeichert werden, so ist dies der buero zwo sieben GmbH gegenüber schriftlich ausdrücklich anzuzeigen.
12.4
Im Weiteren gelten alle Datenschutzgesetze nach deutschem Recht uneingeschränkt für beide Vertragsparteien.

13. Schlussbestimmungen
13.1
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Erfüllungsort der Sitz der buero zwo sieben GmbH.
13.2
Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.
13.3
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
13.4
Gerichtsstand ist der Sitz der buero zwo sieben GmbH – in Zuständigkeit das Amtsgericht Aalen oder das Landgericht Ellwangen. Die buero zwo sieben GmbH ist auch berechtigt, am Sitz des Auftraggebers zu klagen.
13.5
Die Anwendbarkeit des UN-Übereinkommens über Verträge über den Internationalen Warenkauf (CISG) wird ausgeschlossen.

Stand: Januar 2021